Wolfgang Molzahn
Aktie & Aktien


Diese Seite widme ich allen Aktien-Einsteigern und Börsen-Anfängern, die einen schnellen und leicht verständlichen Überblick zum Thema Aktie & Aktien haben möchten!


1. - Aktiengesellschaft

1.1 - Aktiengesellschaft (AG) und Rechtsform

In Deutschland ist die Aktiengesellschaft (AG) ein Unternehmen mit der Rechtsform Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen sind im Aktiengesetz (AktG) festgehalten.

1.2 - Gründungsvoraussetzungen

Um eine Aktiengesellschaft zu gründen, müssen ein Grundkapital (Mindestnennbetrag) in Höhe von 50.000 €, mindestens ein Gesellschafter (Aktionär) und andere Voraussetzungen erfüllt werden.

1.3 - Aktien und Grundkapital

Das Grundkapital (Nominalwert, Nennbetrag) wird in Aktien zerlegt, die einen Mindestnennwert von 1 € haben müssen (Der Nennwert weicht fast immer deutlich vom Kurswert ab.).

1.4 - "Going public" und Neuemission / Emission

Geht eine Kapitalgesellschaft erstmalig an die Börse, so nennt man dies "Going public". Dabei werden die neuen Aktien im "Publikum" untergebracht und in den "Verkehr" eingeführt (Emission), was zur Kapitalbeschaffung dient.

1.5 - Kapitalerhöhung / Kapitalherabsetzung

Benötigt eine Aktiengesellschaft neues Kapital, um zum Beispiel teures Fremdkapital abzulösen oder die Zahlungsfähigkeit zu erhöhen, so kann sie eine Kapitalerhöhung durchführen. Dies geschieht durch die Emission von neuen oder jungen Aktien.

Wenn eine Aktiengesellschaft zum Beispiel einen gewissen Teil des Kapitals nicht mehr benötigt oder Verluste ausgleichen möchte, kann sie eine Kapitalherabsetzung durchführen.

1.6 - Organe der Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft hat drei Organe: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung (HV).

"Leitungsorgan" Vorstand

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft wird vom Aufsichtsrat auf fünf Jahre bestellt und besteht normalerweise aus mehreren Personen. Er vertritt das Unternehmen nach außen und leitet es.

"Kontrollorgan" Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung für 4 Jahre gewählt und muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Er überwacht den Vorstand (die Geschäftsführung).

"Kontrollorgan" Hauptversammlung (HV)

Die Hauptversammlung wird vom Vorstand der Aktiengesellschaft einberufen. Sie muss mindestens ein Mal jährlich stattfinden.

In dringenden Fällen können sowohl der Vorstand als auch die Hauptversammlung eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.

Auf der Hauptversammlung legt der Vorstand den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr vor. Danach stimmen die Aktionäre über die Entlastung des Vorstands, des Aufsichtsrates und die Verwendung des Gewinns ab.

Die wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung sind die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates, die Bestellung der / des Abschlussprüfer(s), die Beschlussfassung über eventuelle Satzungsänderungen, die Beschlussfassung einer eventuellen Auflösung der Aktiengesellschaft, ...



2. - Aktien

2.1 - Aktie / Aktien

Eine Aktie ist ein Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft.

2.2 - Name / WKN / ISIN

Aktien haben einen Namen, eine WKN = Wertpapierkennnummer, eine ISIN = International Security Identification Number (oder Internationale Wertpapierkennnummer) und ein Symbol - zum Beispiel: Aktiengesellschaft = BMW AG

Name = BMW St (St=Stammaktien)
WKN = 519000
ISIN = DE0005190003
Symbol = BAMXF

2.3 - Grundkapital und Aktien

Das Grundkapital (Nominalwert, Nennbetrag) wurde bei der Gründung in Aktien zerlegt, die einen Mindestnennwert von 1 € haben müssen. Der Nennwert einer Aktie weicht fast immer deutlich vom Kurswert der Aktie ab.

2.4 - Aktienhandel

Der Handel mit Aktien findet an Wertpapierbörsen, Computerbörsen oder außerbörslich statt.

Wertpapierbörsen

In Deutschland gibt es sieben Wertpapierbörsen. Die Wichtigste ist die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB), die anderen sechs sind die Boerse Stuttgart, die Börse Berlin, die Börse Düsseldorf, die Börsen Hamburg-Hannover und die Bayerische Börse in München.

Computerbörsen

Computerbörsen (elektronischen Handelsplattformen) sind zum Beispiel XETRA und EUREX.

2.5 - Aktienhandel und Aktienkurs

Der Aktienhandel findet normalerweise an Wertpapierbörsen oder Computerbörsen statt. Dort treffen das Aktien-Angebot und die Aktien-Nachfrage aufeinander und bestimmen letztlich den Aktien-Kurswert. Er entspricht nicht dem Aktien-Nennwert, sondern bezeichnet den Preis, zu dem diese Aktie aktuell an der Börse gehandelt wird.

2.6 - Aktien-Kurszusätze

Aktienkurse werden zusätzlich mit Erläuterungen versehen. Diese werden Kurszusätze genannt und geben Einzelheiten der Kursfeststellung oder der Angebot-Nachfrage-Situation preis. "G" bedeutet zum Beispiel "Geld" und beinhalt die Information, dass zum genannten Kurs lediglich Nachfrage vorlag, also kein oder nur ein geringfügiges Angebot bestand.

2.7 - Aktien-Marktsegmente

Im Aktienmarkt gibt es drei Marktsegmente: den Amtlichen Markt (Amtlicher Handel), den Geregelten Markt und den Freiverkehr. 2007 wurde der Amtliche- und der geregelte Markt zum Regulierten Markt zusammengeschlossen. Die Marktsegmente unterscheiden sich in der Strenge der Handelsvorschriften, wobei der Amtliche Markt (Regulierte Markt) die strengsten Zulassungsvoraussetzungen hat und gesetzlich geregelt ist.

2.8 - Aktienanalyse

Um zu einer Anlageentscheidung zu gelangen, werden im Wesentlichen vier Aktienanalysemethoden angewandt: die Fundamentalanalyse und / oder die Chartanalyse und / oder die Behavioral Finance Analyse und / oder die Portfolioanalyse.

Fundamentalanalyse / fundamentale Analyse

Bei der Fundamentalanalyse wird mittels verschiedenster Unternehmensdaten wie Gewinn, Umsatz, ... die Kurs- und Renditeentwicklung von Aktien prognostiziert.

Chartanalyse / Charttechnik / Technische Analyse

Bei der Chartanalyse wird mittels Beobachtung der Kurs- und Umsatzentwicklung und verschiedener Indikatoren die Kurs- und Renditeentwicklung von Aktien prognostiziert.

Behavioral Finance Analyse

Bei der Behavioral Finance Analyse wird mittels der Beobachtung des Verhaltens der Anleger die Kurs- und Renditeentwicklung von Aktien prognostiziert.

Portfolioanalyse

Bei der Portfolioanalyse ermittelt man die optimale Depotzusammensetzung zur Minimierung des Risikos.

2.9 - Dividende / Dividendenrendite

Jeder Aktionär hat Anspruch auf die Dividende und jede Aktie ist dividendenberechtigt. Sie ist der Anteil am Gesamtgewinn der Aktiengesellschaft und wird am Tag nach der Hauptversammlung ausgeschüttet. Ihre Höhe legt die Hauptversammlung fest und kann sehr schwanken oder sogar ganz ausfallen.

2.10 - Aktiensplitt

Von einem Aktiensplit spricht man dann, wenn eine Aktiengesellschaft ihren aktuellen Aktienbestand in einem bestimmten Verhältnis vermehrt, ohne dass dabei das Grundkapital erhöht wird. Aktiensplits werden dann durchgeführt, wenn eine Aktie einen sehr hohen Kurs erreicht hat und sich dadurch nur noch schwer handeln lässt.

2.11 - Aktienarten

Es gibt sehr viele Artienarten, beziehungsweise viele Bezeichnungen für Aktienarten. Gewöhnlich werden sie alle nach vier Kriterien unterschieden: nach dem Umfang der Rechte, nach den Möglichkeiten der Übertragbarkeit, nach der Zerlegung des Grundkapitals und nach Sonderformen.

Nach dem Umfang der Rechte

Die Stammaktie hat zum Beispiel folgende gesetzlichen Rechte: Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht auf der Hauptversammlung und Anteil an der Dividende.

Die Vorzugsaktie hat gegenüber der Stammaktie Vorrechte und Einschränkungen - zum Beispiel: erhöhter Dividendenanteil und kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.

Nach den Möglichkeiten der Übertragbarkeit

Inhaberaktien gehören dem Inhaber und sind sehr leicht übertragbar.

Namensaktien lauten auf den Namen des Eigentümers, was ihre Übertragbarkeit erschwert.

Vinkulierte Namensaktien können nur mit der Zustimmung des Vorstandes der Aktiengesellschaft übertragen werden.

Nach der Zerlegung des Grundkapitals

Die Nennwertaktie hat einen Nennwertanteil am Grundkapital in Geld.

Die nennwertlose Aktie oder Stückaktie hat entweder einen Anteil am Gesamtvermögen in Geld (echte Stückaktie) oder sie hat einen Anteil am Grundkapital, der nicht dem Nennwert entspricht, in Geld (unechte Stückaktie).

Die Quotenaktie beschreibe ich nicht näher, weil sie in Deutschland verboten ist.

Nach Sonderformen

Unterscheidung nach dem Kapitalerhöhungszeitpunkt

Alte Aktie - die Aktien vor der Kapitalerhöhung

Junge / Neue Aktien - die Aktien nach der Kapitalerhöhung

Unterscheidung nach dem Finanzierungseffekt

Junge / Neue Aktie - durch eine Kapitalerhöhung

Berichtigungsaktie - durch Verwandlung von Rücklagen in Grundkapital

Splitaktie - "teure" Aktien werden zur besseren Handelbarkeit gesplittet

Unterscheidung nach dem Erwerberkreis

Eigene Aktien - sind im Besitz der Aktiengesellschaft

Belegschaftsaktien - werden den Mitarbeitern zum Vorzugspreis angeboten

Volksaktien - sind im Besitz des "Bundes" und werden dem "Volk" zu Vorzugsbedingungen angeboten

Vorratsaktien - gibt eine Aktiengesellschaft bei einer Kapitalerhöhung zusätzlich aus. Sie werden von einem "Vorratsaktionär" gekauft und gelangen zunächst nicht in den Handel.

2.12 - Aktiengewinn / Aktienverlust / Totalverlust

Mit Aktien können sowohl Gewinne als auch Verluste realisiert werden. Liegt der Verkaufskurs höher als der Kaufkurs, so hat man Gewinne realisiert. Liegt er unterhalb des Kaufkurses Verluste. Zum Totalverlust kommt es dann, wenn die Aktie auf den Wert 0 fällt - das Unternehmen also in Konkurs geht.

Abgesehen von allen Gebühren kann man nie mehr Geld verlieren, als man eingesetzt hat.

2.13 - Aktienindex / Aktienindizes

Ein Aktienindex stellt die Entwicklung einer bestimmten Anzahl ausgewählter und zusammengefasster Aktien über einen bestimmten Zeitraum dar. Zum Beispiel:

Aktienindex = DAX
bestimmte Anzahl = 30 Werte (Aktiengesellschaften)
zusammengefasste Aktien = deutsche Bluechips

Die Zusammenfassung kann auch verschiedene Themen abbilden - zum Beispiel: Länder, Segmente, Branchen.

Beispiele für bedeutende Aktienindizes sind: DAX (Deutschland), Dow Jones EURO STOXX (Europa), Dow Jones Industrial Average oder Nasdaq (USA).



3. - Aktionär

3.1 - Aktionär

Ein Aktionär ist ein Inhaber von Aktien einer oder mehrerer Aktiengesellschaften und damit Miteigentümer dieser Unternehmen. Damit hat er zum Beispiel ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, Anspruch auf Dividende und den Bezug neuer Aktien bei einer Kapitalerhöhung.

3.2 - Aktiendepot

Ein Aktiendepot ist ein Aufbewahrungsort für Wertpapiere. Es wird von einer Bank für den Kunden eingerichtet und verwaltet. Aktien werden zum Beispiel in einem Depot verwahrt bzw. gelagert. Oft werden die Begriffe Portefeuille und Portfolio als Synonym verwendet.

3.3 - Depotbank

Obwohl eine Depotbank normalerweise ein Kreditinstitut ist, das Fonds für eine Investmentgesellschaft verwahrt, ist, werden oft auch depotführende Banken als Depotbank bezeichnet (die Bank, bei der man ein Depot hat).

3.4 - Depotgebühr

"Depotbanken" erheben für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren eine Depotgebühr. Diese kann von der Höhe her sehr unterschiedlich sein. Deshalb sollten vor der Eröffnung eines Depots die Depotgebühren verglichen werden.

3.5 - Kenntnisstufe / Risikoklasse / Produktkategorie

Um selbständig Aktien handeln zu können, muss man bei der Depoteröffnung eine Kenntnisstufe angeben. Hierbei geht es um die eigenen Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierhandel. Je nach Stufe kann man nur bestimmte Wertpapiere kaufen und / oder verkaufen.

3.6 - Identifikationsbeweis

Zusätzlich muss man auch einen Identifikationsbeweis vorlegen.



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