Im Abschnitt "Geld verdienen im Internet" habe ich Ihnen ja nahegelegt, Ratgeber zu verfassen. Eine weitere Idee wäre nun, Ihre Werke mit einem Stand auf Flohmärkten, als "fliegender Händler" bei Sportveranstaltungen, örtlichen Festen, touristischen Attraktionspunkten oder sogar in von Haus zu Haus-Einsätzen zu verkaufen. Die Frage ist nur, ob dies so ohne Weiteres möglich ist? Oder kann man da Ärger bekommen?
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren und / oder Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Waren und / oder Leistungen aufsuchen, dann betreiben Sie ein Reisegewerbe!
Sollten Sie auf diese Art und Weise unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben, so betreiben Sie auch hierbei ein Reisegewerbe!
Es liegt auf der Hand, dass Sie, wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, eine Reisegewerbekarte benötigen. Sie ist die Erlaubnis zur Ausübung Ihres Reisegewerbes.
In § 55 GewO (GewerbeOrdnung) wird das Reisegewerbe gesetzlich geregelt. Auch geregelt sind
In der Handwerksausübung des Reisegewerbes gibt es viele Besonderheiten. Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker beschreibt diese umfassend auf der Webseite "Handwerksausübung im Reisegewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle".
Dies macht deutlich, dass Sie, um zukünftige Schäden abzuwenden, die Beratung durch einen Unternehmens- oder Steuerberater unbedingt in Anspruch nehmen sollten!
Damit Ihre Existenzgründung per Reisegewerbe nicht auf Sand gebaut ist, sollten Sie sich vor dem Start auch die Dinge zu Herzen nehmen, auf die ich unter
hingewiesen habe. Ganz besondere Beachtung sollten Sie den 10 Gründungsschritten und der Erstellung eines Businessplans schenken.
Erkundigen Sie sich auf dem Rathaus Ihres Wohnsitzes, wo Sie Ihre Reisegewerbekarte beantragen müssen.
Die Anmeldung eines Einzelunternehmens ist sehr günstig. Das kann man über die Reisegewerbekarte nicht sagen. Da die Kosten sehr unterschiedlich sind, sollten Sie diese ebenfalls bei der zuständigen Verwaltungsstelle erfragen. Achten Sie auch darauf, dass es zeitlich begrenzte (für ein Jahr) und zeitlich unbegrenzte Reisegewerbekarten gibt!
Folgende zum Teil kostenpflichtige Unterlagen sollten Sie bei der Beantragung der Reisegewerbekarte bereithalten:
Bei der Beantragung einer Reisegewerbekarte sollten Sie den "Angaben über die Gewerbeausübung" besondere Aufmerksamkeit schenken. Da die Anmeldeformulare sehr unterschiedlich sind, kann ich hier nur auf ein paar Dinge hinweisen:
Die Auflistung macht deutlich, dass auch hier eine Beratung durch einen Unternehmensberater oder Ihren Steuerberater sinnvoll ist. Zu schnell haben Sie etwas Wichtiges vergessen und müssen dann eventuell Ihre Reisegewerbekarte nachträglich erweitern lassen!
Ich hoffe, dass ich Ihnen vermitteln konnte, dass eine Reisegewerbekarte eine Überlegung wert ist. Sie können damit in der gesamten Bundesrepublik tätig sein. Wem diese Art Gewerbeausübung liegt, der könnte meines Erachtens damit auch reich werden. Informieren Sie sich aber bitte ganz genau, was Sie als Reisegewerbetreibender tun dürfen und was nicht.
Manchmal hat man den Eindruck, dass dies oder jenes erlaubt ist. Und kaum beginnt man Geschäfte zu machen, gibt es Probleme. Sichern Sie sich auf jeden Fall rechtlich ab!
Nehmen wir zum Beispiel unsere Ratgeber-Idee.
Hierbei kann man den Eindruck gewinnen, dass der Verkauf von Büchern auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten reisegewerbekartenfrei ist. Auch wenn Sie gelegentlich auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen usw. Waren anbieten, benötigen Sie scheinbar keine Reisegewerbekarte. Dasselbe gilt für den Verkauf auf städtischen Wochenmärkten. Klären Sie solche Dinge ab und denken Sie daran, dass Sie dennoch oftmals eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigen!
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